Verhaltenskodex

Die Grundsätze von Mecalux vermitteln die grundlegenden Ziele und Werte, die die interne Funktionsweise der Firmen der Gruppe sowie ihre Beziehung zu ihren Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bestimmen. Zu diesem Zweck veröffentlicht Mecalux seinen Verhaltenskodex als verbindliche Richtlinie für verantwortungsvolles und gesetzestreues Verhalten im Unternehmen und unterstreicht damit die Verpflichtung des Unternehmens zur vollständigen Einhaltung aller Gesetze auf allen Ebenen.

Geltungsbereich und Einhaltung des Verhaltenskodex

Alle Mitarbeiter der Gruppe MECALUX müssen alle in diesem Dokument definierten Regeln des Verhaltenskodex kennen und einhalten, unabhängig von ihrer Hierarchiestufe, ihrem geografischen oder funktionalen Standort und der Konzerngesellschaft, für die sie ihre Leistungen erbringen.

Dieser Verhaltenskodex gilt auch für alle Personen oder Unternehmen, die in direkter oder indirekter Beziehung zur Gruppe stehen (Lieferanten, Kunden usw.). Diese müssen die Einhaltung dieses Standards schrittweise umsetzen.

1.- WERTE

1.1 Einhaltung der Gesetze und null Toleranz bei Straftaten.

Die Einhaltung lokaler, nationaler und internationaler Gesetze, wo auch immer wir tätig sind, ist für die Gruppe MECALUX von entscheidender Bedeutung.

Alle Führungskräfte von MECALUX müssen sich mit den wichtigsten Gesetzen, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut machen. Eine gründliche Kenntnis der geltenden Gesetze und Unternehmensrichtlinien ist besonders wichtig für Führungskräfte, die aufgrund ihrer spezifischen Funktionen oder der Position, die sie innehaben, dafür verantwortlich sind, dass die Gesellschaften der Gruppe und ihre Mitarbeiter diese Gesetze und Richtlinien einhalten.

Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Entscheidung sollten Sie sich an einen der Anwälte des Unternehmens oder den Compliance Officer wenden.

1.2 Bekenntnis zu Menschen- und Arbeitsrechten.

Die Gruppe fördert die Nichtdiskriminierung aufgrund von Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Ideologie, politischer Meinung oder Religion.

Die Gruppe fördert die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Ausbildung, die Förderung von Fachkräften und die Arbeitsbedingungen entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Position zu jedem Zeitpunkt.

Die Gruppe lehnt jede Form von Gewalt, physischer, sexueller, psychologischer, moralischer oder sonstiger Belästigung, Missbrauch von Autorität am Arbeitsplatz oder jedes andere Verhalten ab, das ein einschüchterndes oder beleidigendes Umfeld für die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter schafft.

1.3 Absolute Ablehnung von Betrug und Korruption.

Die Gruppe bekennt sich zur Kriminalitäts- und Betrugsvorbeugung und insbesondere zur Nichtanwendung von Praktiken, die bei der Entwicklung ihrer Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Zulieferern, Wettbewerbern, Behörden usw. als unregelmäßig angesehen werden könnten.

Jede Form von Betrug ist verboten, unabhängig davon, ob er sich auf das Vermögen des Unternehmens oder auf das von Dritten auswirkt. Es müssen geeignete Kontrollmaßnahmen ergriffen werden, um alle Formen betrügerischer Aktivitäten (wie Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung, Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder Geldwäsche) zu verhindern.

Bei MECALUX ist die Zahlung oder Entgegennahme von Bestechungsgeldern jeglicher Art sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor verboten.

Einladungen, soweit sie in gutem Glauben und innerhalb angemessener Grenzen stattfinden, und Geschäftskosten zur Pflege von Geschäftsbeziehungen oder anlässlich der Vorstellung von Produkten oder Dienstleistungen gelten als legitimer Teil der geschäftlichen Aktivitäten. Die Anti-Korruptions-Richtlinien von MECALUX legen jedoch fest, dass solche Gefälligkeiten nicht angeboten oder akzeptiert werden dürfen, wenn sie dazu bestimmt sind, einen unangemessenen Vorteil zu erlangen oder zu gewähren. Insbesondere dürfen Personen, die ein öffentliches Amt innehaben, keine Gefälligkeiten irgendwelcher Art angeboten werden bzw. dürfen derartige Gefälligkeiten nicht von diesen angenommen werden.

1.4 Respekt und Schutz der Umwelt.

MECALUX muss in allen Ländern, in denen wir unternehmerisch tätig sind, die geltenden Umweltgesetze, -vorschriften und -bestimmungen sowie die Umwelt- und Betriebsrichtlinien und -verfahren von MECALUX einhalten.

Konkret verpflichtet sich MECALUX zu Folgendem:

  • die geltenden Gesetze und andere Vorschriften in Bezug auf die Umwelt einzuhalten
  • Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen
  • ein Umweltmanagementsystem einzuführen.

Diese Verpflichtung besteht konkret darin,

  • alle Mitarbeiter und Lieferanten über den Inhalt dieser Umweltrichtlinien zu informieren
  • Analysen und Optimierungen durchzuführen mit dem Ziel, ein höheres Maß an Umweltschutz und Schadstoffvermeidung zu erreichen
  • die Einhaltung der Gesetze und anderer geltender Bestimmungen zu kontrollieren
  • Abfall-, Entsorgungs- und Emissionsmanagementvorschriften einzuhalten
  • Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben, zu sensibilisieren und zu schulen.

2.- UNSERE MITARBEITER

2.1 Auswahl, Schulung und Beurteilung.

Wir wählen unsere Mitarbeiter nach ihren individuellen und kollektiven Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Leistung aus und fördern sie nach diesen Kriterien.

MECALUX fördert die Nichtdiskriminierung aufgrund von Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Geschlecht, Familienstand, Ideologie, politischer Meinung oder Religion sowie die Chancengleichheit entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Position zu jeder Zeit.

2.2 Verantwortlichkeiten.

Die Mitarbeiter von MECALUX müssen die folgenden Verhaltensrichtlinien befolgen:

  • Widmen Sie Ihre Arbeitszeit ausschließlich beruflichen Belangen im besten Interesse von MECALUX.
  • Vermeiden Sie Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt als Belästigung angesehen werden könnten.
  • Vermeiden Sie Handlungen, die direkt oder indirekt als illegal oder korrupt angesehen werden könnten.
  • Verteidigen Sie den freien und fairen Wettbewerb.
  • Behandeln Sie andere mit Respekt und Rücksicht.

2.3 Interessenkonflikt

Die Mitarbeiter von MECALUX dürfen sich nicht an Situationen beteiligen, die zu einem Interessenkonflikt führen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein direkter oder indirekter Konflikt zwischen den persönlichen Interessen des Mitarbeiters oder einer in enger Beziehung zu dem Mitarbeiter stehenden Person und den Interessen von MECALUX besteht.

In Bezug auf mögliche Interessenkonflikte müssen die Mitarbeiter der Gruppe die folgenden allgemeinen Handlungsgrundsätze beachten:

a) Unabhängigkeit: jederzeit professionell, loyal gegenüber der Gruppe und ihren Aktionären und unabhängig von den eigenen Interessen oder denen Dritter zu handeln. Sie müssen daher in jedem Fall darauf verzichten, ihre eigenen Interessen auf Kosten der Gruppe in den Vordergrund zu stellen.

b) Enthaltung: nicht in Entscheidungen einzugreifen oder diese zu beeinflussen, die die Konzerngesellschaften, mit denen ein Interessenkonflikt besteht, betreffen könnten, nicht an den Sitzungen teilzunehmen, in denen solche Entscheidungen getroffen werden, und nicht auf vertrauliche Informationen zuzugreifen, die diesen Konflikt betreffen könnten.

c) Kommunikation: Meldung von Interessenkonflikten, in die sie verwickelt sind. Zu diesem Zweck muss das Auftreten oder das mögliche Auftreten eines Interessenkonflikts dem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Verantwortlichen der Personalabteilung und/oder der Compliance-Abteilung der Gruppe schriftlich mitgeteilt werden.

Das Gleiche gilt für den Umgang mit unseren aktuellen und potenziellen Kunden und Lieferanten.

2.4 Genauigkeit und Integrität von Büchern, Aufzeichnungen und Konten.

Die Informationstransparenz ist eine Grundregel, die das Handeln der Mitarbeiter von MECALUX bestimmen soll. Zudem darf kein Vorgang und keine Handlung so strukturiert sein, dass das vorhandene interne Kontrollsystem umgangen wird.

2.5 Vermögenswerte und Eigentum.

Die Mitarbeiter müssen alle Unternehmenswerte, wie geistiges und gewerbliches Eigentum, elektronische Medien, Anlagen, Fonds, Produkte und Dienstleistungen, schützen und deren effiziente und legitime betriebliche Nutzung fördern.

Der gute Ruf ist einer der wertvollsten Vermögenswerte von MECALUX. Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, mögliche Handlungen, die den guten Ruf von MECALUX beschädigen könnten, zu vermeiden, und das geltende Recht und die internen Vorschriften von MECALUX einzuhalten.

2.6 Vertrauliche Informationen.

Wir sind dafür verantwortlich, vertrauliche Informationen, interne Geschäftsinformationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht zur persönlichen Bereicherung oder zum Nutzen anderer verwendet werden können.

Wertvolle oder vertrauliche Informationen sind ein wichtiges Gut und müssen gegebenenfalls sowohl intern als auch extern von dem dazu berechtigten Mitarbeiter übermittelt werden. Im Zweifel muss der Mitarbeiter seine Handlungsweise zunächst mit seinem unmittelbaren Vorgesetzten abstimmen.

3.- KUNDENBEZIEHUNGEN

Wir müssen alle darauf hinarbeiten, die erste Wahl unserer Kunden zu sein. Wir sind ein Unternehmen, das darauf ausgerichtet ist, Lösungen anzubieten und Dienstleistungen zu erbringen, und wir alle müssen stets daran denken, dass der Kunde immer an erster Stelle steht, wenn es um Aufmerksamkeit, Engagement und Einstellung geht.

Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf der langfristigen Beziehung zu unseren Kunden. Wir verpflichten uns daher, ihnen sichere und qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu liefern und diese gegebenenfalls zu warten.

Darüber hinaus müssen die Kontakte zu Fachleuten in diesem und in anderen Bereichen transparent sein; die Mitarbeiter müssen zuverlässige Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Preise liefern, um die Auswahl der Einkäufe auf der Grundlage realer und objektiver Merkmale zu ermöglichen.

3.1 Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen.

Die Beziehungen zu öffentlichen Verwaltungen müssen so transparent, ehrlich und korrekt wie möglich sein. Mitarbeitern von MECALUX ist es untersagt, direkt oder über Vermittler ungerechtfertigte Vorteile oder Vergünstigungen anzubieten, zu gewähren, zu erlangen oder anzunehmen, die MECALUX, ihnen selbst oder einem Dritten zugutekommen sollen.

Insbesondere dürfen sie keine Bestechungsgelder oder Provisionen an andere Beteiligte, wie Beamte oder Mitarbeiter anderer Unternehmen oder politischer Parteien, Kunden, Lieferanten oder Aktionäre, zahlen oder von diesen erhalten.

3.2 Lieferanten.

Bei der Beauftragung von Lieferanten oder dem Umgang mit ihnen sollten Mitarbeiter von MECALUX diese auf der Grundlage einer objektiven und unparteiischen Bewertung auswählen und Interessenkonflikte oder Vorzugsbehandlungen bei der Auswahl der Lieferanten vermeiden; außerdem müssen sie den Lieferanten zuverlässige Informationen zur Verfügung stellen, ohne sie irrezuführen oder sie zu illegalen oder strafbaren Handlungen zu veranlassen.

3.3 Wettbewerber.

Die Gruppe hält die kartellrechtlichen Vorschriften ein und vermeidet jegliches Verhalten, das eine Absprache, einen Missbrauch oder eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt oder darstellen könnte.

4.- UNSERE PRODUKTE

Wir sind verantwortlich für die Produkte und Dienstleistungen, die unsere Kunden nutzen. Damit unsere Produkte die Erwartungen und Bedürfnisse unserer Kunden erfüllen können, muss alles, was wir tun, im Rahmen unseres kontinuierlichen Engagements für Innovation, Exzellenz in der Produktion und Qualitätskontrolle von höchster Qualität sein Exzellenz in der Produktion basiert auf der Suche nach neuen und effizienteren Methoden zur Verbesserung der Produktivität und der Verfahren und zur Senkung der Kosten, ohne das hohe Niveau unserer Qualitätsstandards zu gefährden.

Wir müssen sicherstellen, dass wir alle geltenden lokalen und globalen Gesetze, Vorschriften, Regeln, Register und andere geltende Vorschriften in den Ländern, in denen MECALUX tätig ist, einhalten.

Unser Umgang mit Kunden, Aufsichtsbehörden und Zertifizierungsstellen muss jederzeit proaktiv und transparent sein.

5.- UNSERE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

5.1 Gesundheit und Sicherheit.

Die Gruppe fördert ein Arbeitsschutzprogramm und ergreift die diesbezüglichen Präventivmaßnahmen, die in der jeweils geltenden Gesetzgebung festgelegt sind.

Unsere Aufgabe ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz stellt eine Priorität für MECALUX dar.

Die Fachleute der Gruppe beachten die Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz besonders aufmerksam, um Arbeitsrisiken zu vermeiden und zu minimieren.

Wenn ein Mitarbeiter in einen Unfall oder eine gefährliche Situation verwickelt wird oder Kenntnis davon erhält, ist er verpflichtet, den Präventionsbeauftragten unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Die Gruppe unterstützt auch die Auftragnehmer, mit denen sie zusammenarbeitet, bei der Einhaltung ihrer Arbeitsschutzstandards und -programme.

6. VERSCHIEDENES

6.1 Verbreitung des Verhaltenskodex und Fragen.

Der Verhaltenskodex wird als offizielles und formalisiertes Dokument an alle Mitarbeiter, soweit möglich und je nach Position, per E-Mail bzw. gedruckt verteilt und kann auch im lokalen Intranet eingesehen werden.

Die Mitarbeiter von MECALUX sollten alle Fragen, Verdachtsmomente oder festgestellten Verstöße gegen den Verhaltenskodex an ihren unmittelbaren Vorgesetzten und/oder den Compliance Officer weitergeben.

compliance@mecalux.com

6.2 Aktualisierung.

Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, wobei der Jahresbericht des Compliance Officers sowie die Anregungen und Vorschläge der Mitarbeiter und Fachleute der Gruppe berücksichtigt werden.

Jede Überarbeitung oder Aktualisierung, die eine relevante Änderung des Verhaltenskodex darstellt, selbst wenn diese durch die nationale Gesetzgebung eines der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, bedingt ist, bedarf der Zustimmung des Unternehmensvorstands.

6.3 Genehmigung.

Der Verhaltenskodex wurde in der Vorstandssitzung des Unternehmens vom 30. Juni 2015 genehmigt.